01.04.2016 EnEV/ KfW – aktuelle Änderungen

Aktuelle Änderungen der wohnwirtschaftlichen Programme der KfW

  1. Energieeffizient Bauen (153)

Aufgrund der gestiegenen Anforderungen gemäß EnEV 2014 entfällt die KfW-Förderung für den Standard „KfW-Effizienzhaus 70“.

Die folgenden KfW-Effizienzhäuser sind förderfähig:

– KfW-Effizienzhaus 40 plus
– KfW-Effizienzhaus 40
– KfW-Effizienzhaus 50

Der max. Kreditbetrag wird auf 100.000,- EUR pro Wohneinheit erhöht. Die Zinsbindung kann wahlweise 10 oder 20 Jahre betragen.
Parallel zum Kredit wird der geforderte Sachverständige mit ein Zuschuss über das Programm Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung (431) gefördert.

  1. Energieeffizient Sanieren – Kredit (152)
    Heizungs- und Lüftungspaket

Es werden zusätzlich die Maßnahmen „Heizungs- und Lüftungspaket“ gefördert. Diese Vorhaben konnten bereits zwischen dem 01.01.2016 und dem 31.03.2016 begonnen werden. Ab dem 1. April können Anträge über die Hausbank eingereicht werden. Der Antrag für Maßnahmen, die zwischen dem 01.01.2016 und 31.03.2016 gestartet sind, muss bis spätestens 30.06.2016 bei der KfW gestellt eingehen.

  • 12,5 % Tilgungszuschuss für Heizungs- und/oder Lüftungspaket
  • Heizungspaket: Austausch ineffizienter Heizungsanlagen durch effiziente Anlagen in Verbindung mit einer optimierten Einstellung.
  • Lüftungspaket: Kombination des Einbaus von Lüftungsanlagen mit mindestens einer weiteren förderfähigen Maßnahme an der Gebäudehülle.
  • Kombination: Zusammen mit dem Heizungs- und/oder Lüftungspaket können auch weitere Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz gefördert werden.
  1. Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)
  • Private Antragsteller können alternativ zur Kreditvariante auch einen Zuschuss von 15 % (maximal 7.500,- EUR/Wohneinheit) für das Heizungs- und/oder Lüftungspaket erhalten.
  • KWK-Anlagen werden ab dem 01.04.2016 in diesem Programm nicht mehr gefördert.
  1. Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung (431)

Neuer Programmame: Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“

  • Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
  • Ab sofort werden auch Neubauvorhaben, für die ab dem 01.04.2016 ein Antrag im Programm „Energieeffizient Bauen“ gestellt wurde, gefördert.
  1. Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)

Die seit dem 19.11.2015 verbesserte Förderung zum Thema „Einbruchsschutz“ im Programm Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455) wird zum 01.04.2016 auch in der Kreditvariante umgesetzt. Anträge sind ab dem 01.04.2016 möglich.

BINE Informationsdienst ist ein Service von FIZ Karlsruhe und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert.