Aktuelle Änderungen der wohnwirtschaftlichen Programme der KfW
Aufgrund der gestiegenen Anforderungen gemäß EnEV 2014 entfällt die KfW-Förderung für den Standard „KfW-Effizienzhaus 70“.
Die folgenden KfW-Effizienzhäuser sind förderfähig:
– KfW-Effizienzhaus 40 plus
– KfW-Effizienzhaus 40
– KfW-Effizienzhaus 50
Der max. Kreditbetrag wird auf 100.000,- EUR pro Wohneinheit erhöht. Die Zinsbindung kann wahlweise 10 oder 20 Jahre betragen.
Parallel zum Kredit wird der geforderte Sachverständige mit ein Zuschuss über das Programm Energieeffizient Sanieren – Baubegleitung (431) gefördert.
Es werden zusätzlich die Maßnahmen „Heizungs- und Lüftungspaket“ gefördert. Diese Vorhaben konnten bereits zwischen dem 01.01.2016 und dem 31.03.2016 begonnen werden. Ab dem 1. April können Anträge über die Hausbank eingereicht werden. Der Antrag für Maßnahmen, die zwischen dem 01.01.2016 und 31.03.2016 gestartet sind, muss bis spätestens 30.06.2016 bei der KfW gestellt eingehen.
Neuer Programmame: Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“
Die seit dem 19.11.2015 verbesserte Förderung zum Thema „Einbruchsschutz“ im Programm Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss (455) wird zum 01.04.2016 auch in der Kreditvariante umgesetzt. Anträge sind ab dem 01.04.2016 möglich.
BINE Informationsdienst ist ein Service von FIZ Karlsruhe und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) gefördert.