KfW Aktionsplan Energiewende

KfW Aktionsplan Energiewende

nachstehende Info zur Kenntnis:

Folgende Förderprogramme starten ab dem 01. Januar 2012

KfW- Energieeffizienzprogramm
Maßnahmen des „ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm – Programmteil B“ werden zukünftig in diesem Programm gefördert. Der maximale Kreditbetrag liegt bei 25 Millionen Euro und kann bei besonderer Förderungswürdigkeit überschritten werden.

KfW-Umweltprogramm
Dieses Programm dient der Finanzierung von allgemeinen Umweltschutzmaßnahmen zu einem günstigen Zinssatz. Es steht allen mehrheitlich privaten gewerblichen Unternehmen ohne Größenbegrenzung bei einem max. Kreditbetrag von 10 Mio. EUR zur Verfügung.  Es ersetzt das „ERP-Umwelt- und Energieeffizienzprogramm – Programmteil A“.

KfW-Finanzierungsinitiative Energiewende
Bei diesem Programm möchte die KfW durch die  Bereitstellung von Direktkrediten bei Konsortialfinanzierungen größerer Unternehmen die Finanzierbarkeit von Vorhaben verbessern.
Eckpunkte:
Im Rahmen eines Pilotmodells bietet die KfW auch Finanzierungen von größeren Unternehmensvorhaben (keine Projektfinanzierungen) in Deutschland im Zusammenhang mit der Energiewende an.

Finanziert werden schwerpunktmäßig:
– Maßnahmen zur Steigerung der betrieblichen Energieeffizienz
– Innovationsvorhaben (Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen) in den Bereichen Energieeinsparung, -erzeugung, -speicherung und -übertragung
– Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien
Die Finanzierungen können als Direktkredit im Rahmen von Bankenkonsortien oder durch ein Finanzierungspaket aus einem bankdurchgeleiteten Kredit und einem Konsortialkredit der KfW bereitgestellt werden. Der Kredit beträgt in der Regel mind. 25 Mio. EUR bis max. 100 Mio. EUR.

ERP-Innovationsprogramm
Das ERP-Innovationsprogramm dient der langfristigen Finanzierung marktnaher Forschung und der Entwicklung neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen sowie ihrer Markteinführung. Ab Januar 2012 stellt die KfW im Rahmen der Energiewende zusätzliche Mittel für Finanzierungen von Innovationsvorhaben zur (Weiter-)Entwicklung von Technologien zur Einsparung von Energie, zur effizienteren Energieerzeugung, zur Energiespeicherung und -übertragung bereit. Für diese Vorhaben stehen künftig bis zu 25 Mio. EUR pro Vorhaben sowie max. 50 Mio. EUR pro Unternehmen und Kalenderjahr zur Verfügung.