! neue Vergütungssätze EEG ab 01.01.2012 !

! neue Vergütungssätze EEG ab 01.01.2012 !

nachstehende Info und Link zur Info:

Vergütungssätze beim Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab 1. Januar 2012
Im Juni 2011 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien“ beschlossen, mit dem das EEG grundlegend novelliert wurde. Es tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. Die wichtigsten Eckpunkte sind:
Photovoltaik

Die bestehende Degressionsregelung und die halbjährliche Anpassung bleibt wie im Jahr 2011 erhalten. Die Degression zum 1. Januar beträgt 15%. Die Eigenverbrauchsregelung wurde bis zum Ende 2013 verlängert. Freiflächenanlagen in Nationalparks und Naturschutzgebieten erhalten keine Vergütung mehr über das EEG.
Für Strom aus förderfähigen Anlagen, die ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht und nach dem 31.12.2011 in Betrieb genommen worden sind, beträgt die Einspeisevergütung für 20 Jahre
– bis 30 kW 24,43 Cent/kWh
– bis 100 kW 23,23 Cent/kWh
– bis 1 MW 21,98 Cent/kWh
– ab 1 MW 18,33 Cent/kWh

Die Vergütung bei einem Eigenverbrauch bis 30% am jährlich erzeugten Solarstrom beträgt bei einer Anlagengröße
– bis 30 kW 8,05 Cent/kWh
– bis 100 kW 6,85 Cent/kWh
– bis 500 kW 5,60 Cent/kWh
Die Vergütung bei einem Eigenverbrauch ab 30% am jährlich erzeugten Solarstrom beträgt bei einer Anlagengröße
– bis 30 kW 12,43 Cent/kWh
– bis 100 kW 11,23 Cent/kWh
– bis 500 kW 9,98 Cent/kWh

PV-Anlagen müssen ab dem 1. Januar 2012 für ein Einspeisemanagement der Netzbetreiber vorgerüstet sein, d. h. die PV-Anlage muss regelbar sein. Aufgrund der großen Anzahl kleiner Anlagen (bis 30 kW) sind auch diese für die Netzstabilität von großer Bedeutung und fallen unter die neue Gesetzgebung. Bei Kleinanlagen bis 30 kW kann die Einspeiseleistung alternativ zu einer Regelung auf pauschale 70% der Generatorleistung gedrosselt werden. Das bedeutet jedoch, dass Stromspitzen nicht eingespeist werden können und es daher zu Einnahmeverlusten kommen kann. Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie beim BMU unter http://www.erneuerbare-energien.de/inhalt/47585/4596/